Plan und Richtlinien zur Reaktion auf Datenlecks bei CrowdHandler

CrowdHandler verfügt über Richtlinien, um im Falle eines Datenlecks oder eines unbefugten Zugriffs schnell reagieren zu können, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten und das Vertrauen der Kunden zu wahren. Unser Plan zur Reaktion auf Datenlecks umfasst:

Kundenkommunikation

Sollten wir einen Datenverlust feststellen oder vermuten, der Kunden- oder Mandantendaten betrifft, werden wir:

  • Benachrichtigen Sie die hinterlegten Ansprechpartner des Kunden so schnell wie möglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Bekanntwerden des Vorfalls. Die Benachrichtigungen erfolgen zunächst telefonisch und anschließend schriftlich per E-Mail.
  • Geben Sie Einzelheiten zum Vorfall, zur Art und zur Sensibilität der betroffenen Daten, zu den wahrscheinlichen oder bekannten Ursachen (sofern diese ermittelt wurden) sowie zu den bereits ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung des Vorfalls an.
  • Sprechen Sie mit den Kunden weitere Maßnahmen zur Eindämmung, Beseitigung oder Behebung ab, die ergriffen werden sollten. Dazu gehören beispielsweise die Sperrung des Zugriffs oder das Zurücksetzen von Benutzerkennwörtern, falls Kontodaten betroffen sind.
  • Erörtern Sie die Erwartungen hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung und informieren Sie betroffene Personen oder Dritte innerhalb eines einvernehmlich festgelegten Zeitrahmens, der sich nach den Präferenzen des Kunden und den gesetzlichen Verpflichtungen richtet.
  • Sollte ein unbefugter Zugriff stattgefunden haben, führen Sie eine umfassende Untersuchung der Sicherheitsmaßnahmen durch, um notwendige Verbesserungen zu ermitteln und die Einhaltung der Compliance-Vorgaben zu gewährleisten. Die Kunden erhalten regelmäßig Berichte über die Ergebnisse dieser Überprüfungen und die ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheitsvorkehrungen.

Technische Antwort

Zu den technischen Maßnahmen unseres Incident-Response-Teams im Falle eines Datenlecks gehören:

  • Sofortige Sperrung des Zugriffs und/oder Deaktivierung aller kompromittierten Systeme, Funktionen oder Zugangsschlüssel.
  • Durchführung umfassender Schwachstellenscans, Protokollüberprüfungen und forensischer Analysen, wenn Maßnahmen zum Datenzugriff oder zum Datenabruf nicht bekannt sind.
  • Je nach Umfang und Sensibilität der offengelegten Daten sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. das Zurücksetzen von Zugangsdaten, die Überprüfung der Kontozugriffe, die Einführung zusätzlicher Sicherheitskontrollen usw.
  • Betroffene Umgebungen oder Funktionen unter Quarantäne stellen oder isolieren, bis die Ursache für die Sicherheitslücke bzw. den unbefugten Zugriff vollständig behoben ist.
  • Wiederherstellung verlorener oder veränderter Daten aus Sicherungskopien, und zwar so zeitnah wie möglich nach dem Vorfall, sofern die Datenintegrität beeinträchtigt wurde.

Im Mittelpunkt unseres Notfallplans für Datenlecks steht die Kommunikation mit unseren Kunden, um Vertrauen und Transparenz zu wahren. Im Falle eines unbefugten Zugriffs oder einer Datenoffenlegung sind wir bestrebt, rasch zu handeln, um Ursachen zu ermitteln, Bedrohungen einzudämmen, Schäden zu beheben und betroffene Systeme wiederherzustellen – dabei arbeiten wir eng mit unseren Kunden zusammen, um auf individuelle Risiken und Bedürfnisse einzugehen. Durch die regelmäßige Überprüfung von Richtlinien und Kontrollmaßnahmen werden die aus den Vorfällen gewonnenen Erkenntnisse genutzt, um die Sicherheit kontinuierlich zu verbessern.